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REGLEMENTE

Hallenordnung für die Bogensportarena Hunzenschwil

  1. Diese Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf des Betriebs in der Bogensporthalle. Sie ist integrierter Bestandteil des Abonnementsvertrages/Einzelbuchung und kann jederzeit angepasst werden.
  2. Mit dem Betreten der Halle gilt diese Hallenordnung als akzeptiert.
  3. Jeder Benutzer der Halle verpflichtet sich, die nachfolgenden Regeln einzuhalten.
  4. Der Betreiber behält sich vor, Personen, die gegen die Hallenordnung verstoßen, den Zutritt zu verweigern, oder sie des Geländes zu verweisen.

  1. Es darf nur auf den im Anhang dieser Hallenordnung bezeichneten Parkplätzen parkiert werden
  2. Essen und Trinken ist erlaubt, auf Sauberkeit achten
  3. Diebstahl und Vandalismus wird verzeigt und das Abo wird ohne Ersatz entzogen
  4. Der Schiessraum muss stets sauber verlassen werden, die zerschossenen Auflagen müssen entsorgt werden.
  5. Nach Verlassen der Halle, des Gebäudes muss die Türe kontrolliert werden auf korrektes Schliessen
  6. Beim Verlassen des Gebäudes nach 22 Uhr bitte keinen unnötigen Lärm verursachen, das nahe Quartier ist bewohnt. (Lautes Gelächter, Motorenaufheulen lassen etc.)

  1. Freischaltung des Zutritts
    • Jeder Nutzer erhält nach Abschluss eines Abonnements einen Batch. Erfolgt keine Erneuerung des Abonnements, muss der Batch spätestens 30 Tage nach Ablauf des Abonnements zurückgegeben werden.
    • Das Depot für den Batch von Fr. 100.- muss bei Vertragsabschluss beglichen werden.
    • Das Depot wird nach Rückgabe des Batches zurückerstattet.
    • Muss der Batch wegen Verlust gesperrt werden, wird das Depot von Fr. 100.- zurückbehalten.
       
  2. Zutritt mit Buchung
    • Der Zutritt zur Halle ist nur mit einer gültigen Buchung (Einzelbuchung) bzw. Reservation (Abonnement) gestattet.
    • Reservationen sind höchstens 14 Tage vor dem Termin möglich
    • Jeder Nutzer erhält nach der Einzelbuchung einen personalisierten Zutrittscode, der ausschließlich für den gebuchten Zeitraum gültig ist.
    • Zutrittscode oder Batch sind nicht übertragbar.
    • Im Verhinderungsfall sind Reservationen und Buchungen spätestens 24 Std. vor dem Termin zu annullieren.
       
  3. Gäste und Begleitpersonen
    • Gäste (Nichtschützen) dürfen die Halle nur in Begleitung eines Nutzers mit gültiger Buchung betreten.
    • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Halle nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
       
  4. Öffnungszeiten und Buchungszeiten
    • Der Zutritt ist nur während des gebuchten Zeitfensters und den allgemeinen Öffnungszeiten gestattet.
    • Zutritt außerhalb des gebuchten Zeitfensters oder der Öffnungszeiten führen zur Sperrung des Zutritts.
    • Bei ganztägigen Buchungen (zBsp. bei Schulung oder Weiterbildung durch einen Verein, Verband oder eine andere Institution) kann die Halle anderweitig nicht genutzt werden.
       
  5. Verlust oder Missbrauch
    • Bei Verlust eines Batches, oder einem technischen Problem mit dem Zutrittscode ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
    • Missbrauch führt zu einem Hallenverbot.

  1. Sicherheitskameras
    • Zur Gewährleistung der Sicherheit ist die Halle und der Eingangsbereich videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Schutz der Nutzer und der Anlage.
    • Die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO werden eingehalten; Details sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.
       
  2. Brandschutz und Notfälle
    • Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
    • Im Notfall ist der Sammelpunkt vor der Halle aufzusuchen.
       
  3. Verhalten bei Unfällen
    • Jeder Unfall oder Sachschaden ist unverzüglich dem Betreiber zu melden über die angegebene Notfallnummer.

  1. Allgemeine Verhaltensregeln
    • Jeder Bogensportler hat sich respektvoll gegenüber anderen zu verhalten.
    • Alkohol und andere Rauschmittel sind strikt untersagt.
    • Das Einhalten der Sicherheits- und Verhaltensregeln dient der Sicherung und Fortbestand des Schiessbetriebes.
       
  2. Bogen- und Schießregeln
    • Der Bogenschütze muss mindestens einen Grundkurs im Bogenschiessen besucht haben und die sportartüblichen Sicherheitsvorschriften kennen. Sollten die notwenigen Kenntnisse fehlen, ist der Schütze verpflichtet, diese vor der Benutzung der Bogensportarena zu erwerben.
    • Die Schützen sind für den einwandfreien Zustand Ihres Bogen/Ihrer Armbrust verantwortlich.
    • Es dürfen nur geeignete Pfeile verwenden (keine beschädigten, zu schwachen, zu kurzen oder zu leichten).
    • Schäfte, Nocken, Spitzen und Befiederung müssen regelmäßig auf Schäden geprüft werden. Defekte Komponenten sind zu ersetzen. Beschädigte Schäfte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden.
    • Die Verwendung von Jagdspitzen in der Bogensporthalle ist streng verboten.
    • Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
    • Versicherung ist Sache jedes Schützen.
       
  3. Zielscheiben und Schießbereich
    • Als Zielscheiben dürfen ausschliesslich die von der Bogensportarena zur Verfügung gestellten Materialien verwendet werden.
    • Scheibenauflagen können bei BachofnerBogensport gekauft, oder selber mitbracht werden
    • Es ist untersagt auf Holzplatten, Dosen, Flaschen oder ähnliche Gegenstände zu schießen.
    • Nach dem Pfeileziehen soll die Zielscheibe wieder parallel zur Schiessline ausgerichtet sein.
       
  4. Schießordnung
    • Es darf ausschliesslich von der Schiesslinie aus geschossen werden.*
    • Für Distanzänderungen sind die Zielscheiben zu verschieben.*
    • Es darf nur auf Scheiben geschossen werden, die sich in senkrechter Linie vor der Schiesslinie befinden. (Schiessbahn einhalten)
    • Die markierte Schießlinien darf erst übertreten werden, wenn alle Schützen das Schiessen eingestellt bzw. den Bogen abgelegt haben.
    • Alle Schützen gehen gemeinsam Pfeile ziehen.
    • Beim Pfeileziehen bitte auf in der Nähe stehende Personen achten, um Verletzungen zu vermeiden.
       
  5. Aufenthalt von Kindern
    • Kinder in Begleitung einer verantwortlichen Bezugsperson dürfen sich hinter der Schießlinie aufhalten, sofern der Schießbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
       
  6. Buchungszeiten
    • Die Bahn muss pünktlich am Ende der Buchungszeit verlassen werden.
    • Eine Verlängerung der Nutzung ist nur möglich, wenn freie Kapazitäten verfügbar sind und die Schiessbahn vorab gebucht wurde. (via Mobilephone oder Buchungsterminal in der Halle)
    • Im Verhinderungsfall müssen Buchungen mindestens 24 Stunden vor dem Beginn storniert werden, andernfalls ist der Buchungsbetrag geschuldet.

  1. Jeder Schütze ist für seinen Pfeil und für seine Handlung selbst verantwortlich.
  2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Halle oder der Ausrüstung entstehen.
  3. Für den Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung.

  1. Das Hallenpersonal ist befugt, Weisungen zu erteilen, die dem Zweck dieser Hallenordnung dienen.
  2. Verstöße gegen die Hallenordnung können mit einem Hallenverbot geahndet werden.

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Hallenordnung werden durch Aushang oder Mitteilung bekannt gegeben.
  2. Mit Betreten der Halle akzeptiert jeder Nutzer diese Regeln.

Diese Hallenordnung tritt ab 1.1.2025 in Kraft.

Der Betreiber der Bogensporthalle

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